Abbau des Oktoberfestes
Nach 18 Tagen Festbetrieb wird das Oktoberfest nun bis November nach einem festen Plan abgebaut.
Bierzelte müssen bis 10. November komplett abgebaut sein
Für die einzelnen Branchen gelten Fristen, bis wann die die Theresienwiese verlassen haben müssen. So müssen die Brauereifesthallen und anderen gastronomischen Großbetriebe des Oktoberfestes bis 10. November den Platz frei geben. Brauereifesthallen und andere gastronomische Großbetriebe des Oktoberfestes, die im Bereich des Tollwood-Winterfestivals stehen, müssen bis 31. Oktober abgebaut sein. Das gilt auch für die Betriebe auf der Oidn Wiesn.
Kaffeezelte, Hühnerbratereien, Wurst- und Imbisshallen sowie Hochfahrgeschäfte verlassen bis 13. Oktober die Wiesn, die sonstigen beziehereigenen Geschäfte bis zum 6. Oktober. Mastenplätze müssen bis zum 5. Oktober geräumt sein. Bis zu den genannten Terminen müssen auch von Wohn-, Pack- und Maschinenwagen sowie sonstigen Kfz die Festwiese räumen.
Einbauten in das Terrain, wie Fundamente und Bassins, sind zu entfernen, alle Aufgrabungen und Löcher zu beseitigen. Für die Abfallentsorgung beim Abbau des Festes gilt die Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München.
Querungsmöglichkeiten über die Theresienwiese
Matthias-Pschorr-Str.
- 4. September (9 Uhr) bis einschließlich 13. Oktober (12 Uhr): komplett gesperrt.
- 13. Oktober (12 Uhr) bis einschließlich 1. November:
- Montag – Freitag: 20 bis 6 Uhr frei 6 bis 9 Uhr frei, aber Sperrung für 10 min ab jeder vollen Stunde.
- 9 bis 16 Uhr gesperrt, 16 bis 20 Uhr frei, aber Sperrung für 10 min ab jeder vollen Stunde.
- Samstag und Sonntag durchgehend frei.
ab 2. November: ohne Einschränkungen befahrbar.
Nord-Süd-Querung über die Schaustellerstr.
- bis 20. August und ab 2. November: ohne Einschränkungen befahrbar.
Je nach Baufortschritt wird versucht, die Nord-Süd-Querung über die Schaustellerstraße bereits früher wieder frei zu geben.