ZLF abgesagt, Planungen für Oide Wiesn laufen auf Hochtouren
Mo, 22.01.2024 • 12.00 Uhr
Der Bayerische Bauernverband hat am Freitag (19. Januar) bekannt gegeben, dass das Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) in diesem Jahr ausfällt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft organisiert stattdessen die Oide Wiesn, die in diesem Jahr auf der Theresienwiese eigentlich Platz für das ZLF gemacht hätte.
"Jetzt gehen wir mit Hochdruck in die Vorbereitung der Oidn Wiesn"
Der Grund für die Absage des Zentralen Landwirtschaftsfest ist nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands, dass sich zum Anmeldeschluss Mitte Januar weniger als die Hälfte der Aussteller im Vergleich zu 2016 beim Bauerverband angemeldet hatten. Als Veranstalter habe er keine Möglichkeit gesehen, ein für die Gäste und Aussteller attraktives und wirtschaftlich tragfähiges ZLF durchzuführen. Man werde nun die Zeit bis zur nächsten Veranstaltung 2028 nutzen, um ein neues Konzept mit allen Partnern zu entwickeln.
"Ich bin mir sicher, dass wir auch heuer wieder eine super Wiesn erleben werden.“
Wiesnchef Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: „Ich finde es schade, dass das ZLF, das mit unserem Oktoberfest durch eine gemeinsame Geschichte verbunden ist, nicht kommt. Jetzt gehen wir aber mit Hochdruck in die Vorbereitung der Oidn Wiesn. Der Startschuss dafür fällt heute mit Beginn der Ausschreibung. Ich bin mir sicher, dass wir auch heuer wieder eine super Wiesn erleben werden.“
Bewerbung für die Oide Wiesn 2024
Die Bewerbungsformulare für die Oide Wiesn 2024 stehen ab sofort zum Herunterladen bereit. Die Bewerbungen können ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern bis spätestens 29. Februar im Servicezentrum Theresienwiese, Matthias-Pschorr-Str. 4, 80339 München eingereicht werden.
Sollten Sie sich bereits fristgemäß zum Oktoberfest 2024 beworben haben, bitten wir Sie dies bei Ihrer Bewerbung zur Oidn Wiesn 2024 zu vermerken. Die zum Oktoberfest 2024 fristgerecht eingereichten Unterlagen werden zur Bewertung mit herangezogen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei beiden Bewerbungen um dasselbe Geschäft handelt.